Raumvermietung-Regeln
Der Familientreff-Uettligen ist ein Ort der Begegnung, wo Eltern sich austauschen und kleine Kinder miteinander spielen können. Der Familientreff-Uettligen steht sowohl ortsansässigen als auch auswärtigen Benutzern offen. Von allen Gästen wird erwartet, dass sie mit ihren Anlässen der Bestimmungen des Familientreff-Uettligen Rechnung tragen.
Jede Benützergruppe bestimmt eine verantwortliche Person, die für die Vorbereitung, Durchführung und ein geordnetes Verlassen der Räume verantwortlich ist. Der Parkplatz befindet sich vis-à-vis neben der Postautohaltestelle Richtung Bern/Zollikofen. Der Familientreff-Uettligen liegt inmitten eines Wohngebietes. Es ist deshalb wichtig, dass auf die Nachbarschaft gebührend Rücksicht genommen wird, vor allem beim Verlassen des Hauses nach 22 Uhr. Bei der Verabschiedung ist darauf zu achten, dass kein störender Lärm entsteht. Auch sind die Benützer dafür verantwortlich, dass während Abendbenutzungen spätestens ab 22 Uhr alle Fenster und Türen geschlossen sind. Die Benützer/innen sind für die von ihnen verursachten Schäden (z.B. zerbrochenes Geschirr, defektes Mobiliar oder Spielsachen) haftbar; selbstverständlich sind sie auf dem Blatt Kaputt gange.... aufzuführen. Die Räume sind alles Nichtraucher-Räume und sind bis spätestens um 24h zu verlassen.
Absagen
Bei Absagen der Veranstaltung werden folgende Annullationsgebühren erhoben:
Bis 15 Tagen vorher 100 %, bis 21 Tage vorher 50 %, in jedem Fall 10 % der Mietgebühr, aber mindestens Fr. 15.--. Es sei denn, die Räume können zu diesem Termin gleichwertig weiter vermietet werden. In diesem Fall bleibt es bei der 10%-Regelung für die Umtriebe. Bei Schlüsselverlust wird eine Gebühr von Fr. 100. pro Schlüssel verrechnet.
Ordnung
Das Bereitstellen und Wegräumen von Einrichtungen ist Sache der MieterInnen. Bitte die Beleuchtung nur zweckmässig einschalten und auf sparsamen Gebrauch von Warmwasser achten. Aufräumarbeiten dürfen nicht auf den nächsten Tag verschoben werden. Die ursprüngliche Ordnung ist in allen benützten Räumen und Gänge des Hauses wieder herzustellen. Gefüllte Kehrrichtsäcke können im Raum stehen gelassen werden.
Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Wartezeiten der Hauswartin bei Überschreiten der vertraglichen vereinbarten Mietdauer werden zusätzlich zum jeweils geltenden Stundenansatz verrechnet.
Technische Anlagen
Die Kaffeemaschine kann gemietet werden.
Der PC sowie das Telefon an der Cafeteria-Theke darf nicht benutzt werden.
Kinder
Wegen Unfallgefahr und Rücksichtsnahme auf andere Mieter im Haus ist darauf zu achten, dass sich Kinder nicht unbeaufsichtigt im und ums Haus aufhalten. Die Benützung des Invaliden-Lifts ist verboten.